Schluss mit der Hundesteuer in Glandorf!

Fragen und Antworten zur Aussetzung der Hundesteuer

Die FDP Glandorf setzt sich dafür ein, die allgemeine Hundesteuer in Glandorf zunächst für drei Jahre auszusetzen. Der erhöhte Steuersatz für behördlich als gefährlich eingestufte Hunde soll bestehen bleiben. Warum wir diese Unterscheidung für sinnvoll halten und was das konkret für unsere Gemeinde bedeutet, erklären wir hier.

FAQ

Warum will die FDP in Glandorf die Hundesteuer aussetzen?

Die Hundesteuer ist eine veraltete Steuer aus einer anderen Zeit. Ursprünglich wurde sie als Luxussteuer eingeführt. Heute erfüllt sie diesen Zweck kaum noch.

Gleichzeitig verursacht sie Verwaltungsaufwand: Hunde müssen angemeldet, Bescheide erstellt, Änderungen bearbeitet, Zahlungen überwacht und Satzungsfragen geklärt werden. Das bindet Zeit und Ressourcen, die in der Verwaltung an anderer Stelle sinnvoller eingesetzt werden könnten.

Bund, Länder und Kommunen sprechen zu Recht immer wieder über Bürokratieabbau. Dann müssen aber auch die Kommunen selbst mit gutem Beispiel vorangehen und überholte Regelungen hinterfragen.

Unser Vorschlag: Die allgemeine Hundesteuer in Glandorf für drei Jahre aussetzen, Bürokratie abbauen und die Verwaltung entlasten. Der erhöhte Steuersatz für gefährliche Hunde bleibt bestehen.
Hat die Hundesteuer noch einen Lenkungs- oder Ordnungseffekt?

Aus unserer Sicht praktisch kaum noch. Wer sich für oder gegen einen Hund entscheidet, tut das in aller Regel nicht wegen der Hundesteuer.

Die entscheidenden Kosten entstehen an anderer Stelle: Futter, Tierarzt, Versicherung, Ausstattung, Hundeschule oder Betreuung. Im Vergleich dazu spielt die kommunale Hundesteuer finanziell nur eine untergeordnete Rolle.

Deshalb halten wir es für wenig überzeugend, an einer Steuer festzuhalten, die weder den Haushalt saniert noch die Hundehaltung wirksam steuert, aber dauerhaft Verwaltungsaufwand verursacht.

Kann der Gemeinderat die Hundesteuer überhaupt aussetzen?

Ja. Die Hundesteuer ist eine kommunale Steuer. Über ihre Erhebung, Höhe und Ausgestaltung entscheidet der Gemeinderat durch Satzung.

Die FDP kann das allerdings nicht allein durchsetzen. Erst kürzlich hat eine große Mehrheit im Rat für eine Erhöhung der Hundesteuer gestimmt – also für das Gegenteil einer Entlastung.

Eine stärkere FDP im Rat hätte mehr Möglichkeiten, für die Abschaffung zu werben und andere Fraktionen von diesem pragmatischen Weg zu überzeugen.

Ist das nicht nur Wahlkampf für Hundebesitzerinnen und Hundebesitzer?

Nein. Die Hundesteuer ist für uns ein konkretes Beispiel für ein größeres Problem: Viele reden über Bürokratieabbau, aber zu selten wird tatsächlich eine Regelung gestrichen oder abgeschafft.

Gerade weil die Hundesteuer bekannt ist, eignet sie sich gut, um diese Frage sichtbar zu machen: Sind wir bereit, auch auf kommunaler Ebene alte Regelungen zu überprüfen, wenn Nutzen und Aufwand nicht mehr zusammenpassen?

Unser Ziel ist nicht Klientelpolitik, sondern eine modernere Kommunalpolitik: weniger Bürokratie, mehr Verhältnismäßigkeit und mehr Mut, überholte Verfahren zu beenden.

Aber kann Glandorf wirklich auf ca. 40.000 Euro Hundesteuer verzichten?

Natürlich ist jeder Euro für den Gemeindehaushalt wichtig. Gleichzeitig muss man die Größenordnung ehrlich einordnen: Die Hundesteuer macht deutlich weniger als 0,5 % der kommunalen Steuereinnahmen aus.

Selbst bei Einnahmen von rund 40.000 Euro würde die Hundesteuer den Haushalt nicht sanieren. Sie ist eine Bagatellsteuer mit sehr begrenzter finanzieller Wirkung, aber dauerhaftem Verwaltungsaufwand.

Der Bürgermeister der Gemeinde Hilter, Marc Schewski (CDU), sagte dazu gegenüber der Neuen Osnabrücker Zeitung:

„Selbst wenn man die Hundesteuer deutlich erhöhen würde, könnte man damit keinen Haushalt sanieren.“

Einnahmestruktur der Gemeinde Glandorf 2026 – Anteil der Hundesteuer sehr gering

Genau deshalb halten wir die Aussetzung der Hundesteuer für vertretbar: Sie ist kein entscheidender Hebel zur Sanierung des Haushalts, verursacht aber dauerhaft Aufwand und Bürokratie.

Was passiert, wenn Glandorf in ein Haushaltssicherungskonzept müsste?

Ob Glandorf künftig ein Haushaltssicherungskonzept aufstellen muss, steht derzeit nicht fest. Klar ist aber: Auch in schwierigen Haushaltslagen muss Politik Prioritäten setzen und Maßnahmen nach ihrer tatsächlichen Wirkung bewerten.

Die Kommunalaufsicht erwartet in solchen Fällen eine ernsthafte Konsolidierung. Daraus folgt aber nicht automatisch, dass jede Bagatellsteuer unabhängig von Aufwand, Wirkung und Verhältnismäßigkeit zwingend erhoben werden muss.

Unser Argument lautet: Eine Steuer, die deutlich weniger als 0,5 % der kommunalen Steuereinnahmen ausmacht, ist nicht der entscheidende Hebel zur Sanierung eines Haushalts. Entscheidend sind die großen Ausgaben- und Einnahmepositionen.

Die Aussetzung der Hundesteuer wäre deshalb ein sichtbarer Schritt hin zu weniger Bürokratie und mehr kommunaler Verhältnismäßigkeit.

Werden im Rathaus Arbeitsplätze durch die Hundesteuer finanziert?

Nein, darum geht es nicht. Niemand muss sich Sorgen um seinen Arbeitsplatz machen.

Richtig ist: Jede Steuer bringt Einnahmen. Aber bei der Hundesteuer stehen Einnahmen und Verwaltungsaufwand aus unserer Sicht in keinem überzeugenden Verhältnis.

Die Verwaltung hätte auch ohne Hundesteuer mehr als genug zu tun – etwa bei Bauanträgen, Förderprogrammen, Digitalisierung, Bürgerdiensten oder der Umsetzung neuer gesetzlicher Vorgaben.

Wenn Kommunen von Bund und Land weniger Bürokratie verlangen, sollten sie auch selbst prüfen, wo sie Verfahren vereinfachen oder ganz streichen können.

Was ist mit sogenannten „Listenhunden“ und gefährlichen Hunden?

In Niedersachsen gibt es keine allgemeine gesetzliche Liste gefährlicher Hunderassen. Ein Hund gilt nicht allein wegen seiner Rasse als gefährlich. Maßgeblich ist vielmehr eine behördliche Bewertung des konkreten Verhaltens.

Wenn ein Hund Menschen oder Tiere verletzt oder wiederholt aggressives Verhalten zeigt, kann die zuständige Behörde ihn nach dem Niedersächsischen Hundegesetz als gefährlich einstufen. Dann gelten besondere Anforderungen und Auflagen, etwa an die Sachkunde und Zuverlässigkeit der Halterinnen und Halter sowie gegebenenfalls Leinen- oder Maulkorbpflichten.

Diese sicherheitsrechtlichen Regelungen bleiben von unserem Vorschlag vollständig unberührt. Ob ein Hund als gefährlich gilt, entscheidet die zuständige Behörde – nicht der Gemeinderat und nicht die Höhe der Hundesteuer.

Die Gemeinde darf jedoch in ihrer Hundesteuersatzung für behördlich als gefährlich eingestufte Hunde einen besonderen, höheren Steuersatz festlegen. Diesen erhöhten Steuersatz von derzeit 660 Euro pro Jahr wollen wir beibehalten.

Unser Vorschlag betrifft also die allgemeine Hundesteuer für die gewöhnliche Hundehaltung. Bei gefährlichen Hunden halten wir wegen des besonderen öffentlichen Sicherheitsinteresses einen erhöhten Steuersatz weiterhin für vertretbar.

Das widerspricht dem Bürokratieabbau nicht: Der wesentliche Verwaltungsaufwand entsteht durch die Besteuerung der großen Zahl gewöhnlich gehaltener Hunde. Behördlich als gefährlich eingestufte Hunde bilden dagegen eine kleine Ausnahmegruppe, für die ohnehin besondere gesetzliche Verfahren bestehen.

Was ist der konkrete Vorschlag der FDP Glandorf?

Wir wollen die allgemeine Hundesteuer in Glandorf für zunächst drei Jahre aussetzen. Der erhöhte Steuersatz für behördlich als gefährlich eingestufte Hunde soll bestehen bleiben.

Damit setzen wir ein klares Zeichen für weniger Bürokratie, mehr Verhältnismäßigkeit und eine modernere Kommunalpolitik.

Die Gemeinde sollte ihre Kräfte auf die großen Aufgaben konzentrieren: solide Finanzen, funktionierende Infrastruktur, gute Bildung, Digitalisierung und verlässliche Dienstleistungen für Bürgerinnen und Bürger.

Wer am 13. September 2026 FDP wählt, unterstützt einen klaren Kurs: unnötige Bürokratie abbauen, überholte Regeln hinterfragen und kommunale Politik modernisieren.